Ab dem 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft, nach der die E-Rechnung für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze verpflichtend wird. Pünktlich zum Stichtag erscheint die neue APRO.CON Version 2025, die u.a. der E-Rechnungspflicht nach dem XRechnung-Standard nachkommt.
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle APRO.CON Version 16.0 (und frühere) APRO.CON Versionen die E-Rechnung nicht unterstützen werden!
Übergangsfristen
Bezüglich der E-Rechnungspflicht gibt es Übergangsfristen, so dass nicht jeder Unternehmer verpflichtet ist, direkt ab 1. Januar 2025 nur noch E-Rechnungen zu erstellen.
- 2025 bis 2026: Unternehmen können weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen per E-Mail versenden, wenn der Empfänger zustimmt.
- 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen weiterhin alternative Rechnungsformate nutzen.
- “ Ab 2028: Alle Unternehmen müssen die neuen Anforderungen an E-Rechnungen einhalten.
Wichtig ist jedoch, dass der Empfang von E-Rechnungen bereits ab dem 1. Januar 2025 sichergestellt sein muss. Das Empfangen von E-Rechnungen hat jedoch nichts mit Ihrer APRO.CON Warenwirtschaft zu tun, sondern ist eher Aufgabe des Buchhaltungsprogramms oder der Dokumentenverwaltung.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung im PDF-Format, die mit der APRO.CON Version 16.0 oder davor erstellt wurde, ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält maschinenlesbare, strukturierte Rechnungsinformationen in einem XML-Format, das in einem offiziellen Standard festgelegt wurde. Es gibt mehrere zulässige Standards, wie zum Beispiel den von APRO.CON verwendeten XRechnung-Standard. Dabei wird die APRO.CON Version 2025 die E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format unterstützen. Das ist ein sogenanntes hybrides Format, weil es sowohl menschenlesbar als auch maschinenlesbar ist.
Wie erhalte ich die neue APRO.CON Version 2025?
Für Kunden mit einem APRO.CON Pflegevertrag ist die neue APRO.CON Version 2025 kostenlos. Deren Installation wird nach Aufwand abgerechnet. Bitte vereinbaren Sie baldmöglichst einen Termin mit Ihrem APRO.CON Kompetenzpartner oder unserem APRO.CON Support für ein Update.
Kunden ohne APRO.CON Pflegevertrag wenden sich bitte frühzeitig an Ihren Kompetenzpartner oder direkt an APRO.CON, um über mögliche Update-Optionen informiert zu werden.
Zugriff auf alle Updates
Mit dem Abschluss eines Software-Pflegevertrages können Sie die Investition in Ihre Unternehmenssoftware langfristig und kostengünstig sichern und sind mit einem stets aktuellen Programmstand bestens auf gegenwärtige und zukünftige Anforderungen vorbereitet.
Sie haben noch keinen Pflegevertrag? Melden Sie sich am besten noch heute für ein Angebot!
Foto: Claudia Boeck